PRIIP-Verordnung
Seit dem 01.01.2023 gilt die PRIIP-Verordnung mit allen neuen technischen Regulierungsstandards (RTS) für Basisinformationsblätter (KIDs) von verpackten Anlageprodukten (PRIIPs) auch für Fonds-Anbieter. Die Bereitstellung der PRIIP-KIDs stellt alle Fonds-Anbieter und Kapitalanlagegesellschaften vor neue Herausforderungen.
Die Abkürzung PRIIPs steht für “Packaged Retail and Insurance-based Investment Products”. Gemeint sind damit strukturierte bzw. „verpackte Anlage-/ Finanzprodukte“, mit denen Investments indirekt am Kapitalmarkt angelegt werden oder deren Rückzahlungssumme von der Wertentwicklung anderer Vermögenswerte oder Indizes abhängt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff PRIIP als PRIIP-Verordnung bezeichnet.
PRIIPs umfassen alle Finanzprodukte, bei denen der Anbieter (Bank, Fondsgesellschaft etc.) Basisprodukte wie Aktien, Anleihen, Derivate oder bestimmte Assets (Beteiligungen, Immobilien etc.) erwirbt und diese in Form eines anderen Produktes „verpackt“. Da die Rechtsform des Finanzprodukts keine Rolle spielt, gelten annähernd alle strukturierten Finanzprodukte, Derivate, Investmentfonds und Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter als PRIIPs.
Ziel der seit Januar 2018 europaweit geltenden PRIIPs-Verordnung ist es, dem Privatanleger beim Erwerb der oben genannten "Packaged Retail and Insurance-Anlageprodukte" mehr Transparenz, Sicherheit und Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Finanzprodukten zu bieten.
Erreicht wird dieses Ziel mit Hilfe europäisch harmonisierter Basisinformationsblätter, der sog. KIDs ("Key Information Documents"), die die Anbieter von Finanzanlageprodukten EU-weit in standardisiertem Format und Inhalt jedem potentiellen PRIIPs-Erwerber vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen müssen.
Diese maximal drei Seiten umfassenden Dokumente sollen den Privatalegern das Verständnis der grundlegenden Merkmale, Risiken und Kosten der Anlageprodukte sowie die Vergleichbarkeit mit anderen Produkten ermöglichen. Daher müssen alle faktenbezogenen Informationen zu den Finanzprodukten in den PRIIP-KIDs leicht verständlich und vergleichbar sein.
Verantwortlich für die Erstellung der PRIIP-KIDs sind alle PRIIPs-Anbieter, also Banken, Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften. Diese müssen dafür Sorge tragen, dass alle faktenbezogenen Informationen in den Basisinformationsblättern leicht verständlich, vergleichbar und korrekt abgebildet werden. Die PRIIP-Verordnung verlangt in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund des Anlegerschutzes eine korrekte Abbildung von Gesamtrisiko- und Gesamtkostenindikatoren sowie Renditemöglichkeiten und Performance-Szenarien, was eine große Herausforderung für die PRIIPs-Anbieter darstellt.
Da die Anbieter von UCITS-Fonds ihren potentiellen Kunden und Anlegern bereits seit 2012 ein ähnliches Dokument, das KIID ("Key Information Investment Document") zur Verfügung gestellt hatten, wurde den UCITS-Anbietern bis Januar 2020 eine Übergangsfrist gewährt, so dass sie bis dahin keine KIDs auflegen mussten. Diese Ausnahmeregelung wurde mittlerweile von der Regulierungsbehörde aufgrund diverser Angleichungsprobleme (z.B. unterschiedliche Berechnungsmethoden) von KIID und KID bis Januar 2023 verlängert.
Ab dem 01.01.2023 nun gilt jedoch die PRIIPs-Verordnung auch verbindlich für die bisher von der Regelung ausgenommenen UCITS-Fonds. Das bedeutet, dass nun auch Anbieter von UCITS-Fonds zum Stichtag 01.01.2023 PRIIP-KIDs bereitstellen müssen, was einen nicht unerheblichen Aufwand für alle Fondsanbieter bedeutet.
Erfahren Sie hier mehr zu den Unterschieden zwischen UCITS-KIIDs und PRIIP-KIDs.
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