ESG Kennzahlen einfach integrieren!
11.05.2021
Mit der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) ist das Reporting von Nachhaltigkeits-(ESG)-Kriterien bereits seit dem 10.03.2021 verpflichtend für die Finanzbranche.
Vermögensverwalter, Fondsmanager und Versicherer müssen die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) seit dem 10.03.2021 auf Unternehmens- und Produktebene auf der Website, in Verkaufsprospekten und im Jahresbericht offenlegen, um gemäß den Vorgaben der Europäische Kommission die Nachhaltigkeit von Investments transparenter zu machen. Die technischen Regulierungsstandards mit den Detailvorgaben werden zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Content Software unterstützt mit den Produkten CS Research, CS Legal und CS QuantEngine gleich mehrere Kundengruppen, die von der EU-Offenlegungsverordnung betroffen sind.
Nutzer von CS Research profitieren bereits heute von den Möglichkeiten zur Verwaltung, Darstellung und Auswertung der ESG-Kennzahlen und Ratings. Durch einfaches Hinzufügen zum bestehenden Kennzahlenmodell können diese in allen Research-Veröffentlichungen abgebildet und verwendet werden. Darüber hinaus kann die Verteilung anhand von ESG-Ratings gesteuert werden. Die Einstufung kann dabei vom Analysten vorgenommen werden oder automatisiert über Datenanbieter bezogen werden.
Durch die gebotene Flexibilität und das Prinzip von CS Legal „Ein System für alle Dokumente“ ist die Bereitstellung der ESG-Angaben in den Pflichtdokumenten kein Problem und einfach vorzunehmen. In Kombination mit der CS QuantEngine können auch gleich die ESG-Kennzahlen eines Finanzinstruments in Relation zum Benchmark berechnet werden.
Haben Sie weitere Fragen zu den ESG-Kriterien? Gern stehen wir Ihnen für alle Ihre Fragen hier zur Verfügung.